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Pilot Anleitung

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4. Falls der Mangel

4. Falls der Mangel nicht erfolgreich behoben wurde: I Hat der Käufer Anspruch auf eine Reduzierung des Kaufpreises im Verhältnis zur Wertminderung des KRABAT-Produkts, vorausgesetzt, dass diese Reduzierung nicht größer ist als fünfzehn Prozent (15%) des Kaufpreises für das genannte KRABAT-Produkt, oder II Falls der Mangel so gravierend ist, dass für den Käufer die bestimmungsgemäße Nutzung des Produkts in wesentlichem Maße beeinträchtigt ist, dann kann der Käufer den Kauf des besagten KRABAT-Produktes rückgängig machen. Der Käufer hat in diesem Falls Anspruch auf Ersatz für den tatsächlich erlittenen Verlust; die Obergrenze hierfür ist fünfzehn Prozent (15%) des Kaufpreises für das genannte KRABAT- Produkt. 5. Diese GEWÄHRLEISTUNG gibt keine weiteren Garantien außer denen, die hierin ausdrücklich angegeben sind. 6. Zur Vermeidung von Unklarheiten wird betont, dass diese GEWÄHRLEISTUNG sich nicht auf eine Haftungsverpflichtung von KRABAT oder seinen bevollmächtigten Vertretern hinsichtlich irgendwelcher indirekten oder Folgeschäden oder Verluste erstreckt, welche dem Käufer oder einer anderen Person entstehen, welcher der Käufer absichtlich oder unabsichtlich Zugang zum KRABAT- Produkt gewährt hat. 7. Diese GEWÄHRLEISTUNG gilt nicht für den Fall, dass das KRABAT-Produkt durch nicht von KRABAT hergestellte Teile oder von anderen hergestellte oder gelieferte Teile ergänzt wurde bzw. dass Teile des KRABAT-Produkts durch solche Teile ersetzt wurden, sofern die Verwendung derselben nicht von KRABAT schriftlich genehmigt wurde. 8. KRABAT haftet ausschließlich für Mängel, die unter den Betriebs- oder Nutzungsbedingungen auftreten, wie sie im betreffenden Anwenderhandbuch des jeweiligen KRABAT-Produkts vorgesehen sind. 9. KRABAT haftet nicht für Mängel, die verursacht wurden durch fehlerhafte Wartung, falsche Einstellungen oder fehlerhafte Reparatur durch andere Personen als KRABAT oder dem bevollmächtigten Vertreter von KRABAT; ebenso wenig haftet KRABAT für Modifikationen, die ohne vorherige schriftliche Zustimmung von KRABAT am KRABAT-Produkt ausgeführt wurden. 10. Diese GEWÄHRLEISTUNG gilt nicht für normale Abnutzung. 11. KRABAT haftet unter keinen Umständen für Mängel, die mehr als zwei (2) Jahre nach Auslieferung an irgendeinem Teil eines KRABAT-Produktes auftreten. 12. Mit Ausnahme des oben in dieser GEWÄHRLEISTUNG angegebenen Umfangs haften weder KRABAT noch seine bevollmächtigten Vertreter für irgendwelche Mängel an einem KRABAT-Produkt. Dies gilt auch für alle Verluste oder Schäden, welche der Mangel verursacht, einschließlich von Produktionsausfällen, Gewinneinbußen und anderen indirekten Schäden. Krabat Pilot 13

08.0 Anmerkungen 14 Krabat Pilot